Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 | 2021
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit Hammerdown abgeschlossen werden. Hammerdown behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Bestellungen in nicht firmenüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
2. Informationen
Produkt und Preis
Hammerdown legt grossen Wert darauf, die Auslieferung und Lieferzeiten pro Position aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Die Kundschaft wird nach Möglichkeit immer proaktiv über Abweichungen vom bestätigten Lieferdatum von Hammerdown informiert.
3. Vertragsabschluss
Die im Angebot aufgeführten Leistungen stehen immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Hammerdown zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop oder per Email ihre Bestellung aufgibt und diese durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).
4. Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. Kommt Hammerdown in Lieferverzug, so steht der Kundschaft ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Hammerdown der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge vollumfänglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Hammerdown bestehen nicht.
5. Lieferung
Produkte können ausschliesslich via Versand an die Kundschaft geliefert werden. Wenn nicht anders vereinbart wird der Versand durch Hammerdown koordiniert. Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Hammerdown der Kundschaft das in der Lieferung enthaltene Auftragsvolumen in Rechnung stellen. Das zwischenlagern der Lieferung sowie die erneute Zustellung kann der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.
6. Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind Hammerdown innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über die Email Adresse hello@hammerdown.ch zu erfolgen hat. Die Kundschaft hat die betroffenen Produkte aufzubewahren und den Instruktionen von Hammerdown zu folgen.
7. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Hammerdown in keinem Fall für (a) leichte Fahrlässigkeit, (b) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (c) nicht realisierte Einsparungen, (d) Schäden aus Lieferverzug sowie (e) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Hammerdown, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Hammerdown haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Hammerdown zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
8. Zahlung
Zahlungsvarianten
Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Hammerdown unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und Hammerdown kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen. Hammerdown erhebt ab der 2. Mahnung eine Administrationsentschädigung von 20.- CHF pro Mahnung. Bei erfolglosen Mahnungen kann ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. EigentumsvorbehaltBestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Hammerdown im Eigentum von Hammerdown.
9. Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Hammerdown nach freiem Ermessen akzeptieren. Tritt nach einer Bestellung eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
10. Weitere Bestimmungen
Nicht zuordenbare Rücksendungen